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Nichtanhandnahmeverfügung im Bezug auf Strafanzeige gegen SVP-Vorstandsmitglied
Gegen eine Person aus dem Vorstand der SVP Hofstetten-Flüh wurde aufgrund eines auf unserer Website veröffentlichten Artikels eine Strafanzeige wegen übler Nachrede eingereicht. Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen.
Diese stellen wir hier transparent zur Verfügung (Namen unkenntlich gemacht).
Wir sind überrascht über das gewählte Vorgehen und konsterniert darüber, wie in unserer Gemeinde mit kritischen Stimmen umgegangen wird. Ebenso sind wir zutiefst befremdet über das vorherrschende Verständnis von Demokratie und dem Umgang mit der Meinungsfreiheit.
SVP Hofstetten-Flüh